Bootswesen bei der DLRG
Motorrettungsboote (MRB) spielen eine entscheidende Rolle in den Aktivitäten der DLRG und dürfen ausschließlich von geprüften DLRG-Bootsführern, unabhängig von ihrer Motorisierungsstärke, je nach ihrem Einsatzgebiet gesteuert werden. Jedes MRB der DLRG ist mit einem Bootsattest ausgestattet, das als Nachweis für die zentrale Registrierung bei der DLRG dient.
Die sichere Bedienung und Kontrolle der DLRG-Motorrettungsboote erfordert umfassendes Fachwissen, das durch eine spezielle Ausbildung zum DLRG-Bootsführer erlangt und durch eine Prüfung nachgewiesen wird. Diese Fachausbildung beinhaltet sowohl theoretische Aspekte (z.B. Gesetzeskunde) als auch spezifische Elemente der DLRG. Neben den allgemeinen praktischen Fahrmanövern werden auch spezielle Fähigkeiten wie das Schleppen und die Rettung von Personen vermittelt. Zudem sind technische Aspekte wie die Pflege der Boote und die Wartung der Motoren Bestandteil der Schulung.
Die Anforderungen an die Bootsführer variieren je nach Einsatzgebiet (Binnenbereich, Küste). Der Bootsführerschein A ist für Binnengewässer ausgelegt, während der Bootsführerschein B für Seeschifffahrtstraßen und Küstengewässer gilt. Motorrettungsboote kommen in verschiedenen Einsatzbereichen der DLRG zum Einsatz, darunter der Wasserrettungsdienst, der Katastrophenschutz, die Strömungs- und Luftrettung, das Tauchwesen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen im, am und auf dem Wasser, wie beispielsweise Regatten und Schwimmwettbewerben. Für diese Schwerpunkte werden jeweils spezifische Einweisungen und Schulungen durchgeführt.
Der DLRG-Bootsführerschein kann entsprechend in den Geltungsbereich des amtlichen Sportbootführerscheins umgeschrieben werden.
DLRG Bootsführerschein A
Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.
Inhalte
- Lehrgangseinstieg
- Grundlagen
- Verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Bootstechnik
- Motorenkunde
- Festmachen und Ankern
- Sicherheit
- DLRG Boote im Einsatz
- Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
- Slippen und Trailern
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 401)
- Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 402)
- Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 404)
- Ärztliche Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512) (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512))
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))
Praktische Prüfungsleistungen
- Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
- DLRG-spezifischer Teil
- Fahrpraxis
- Seemannschaft
- Motorenkunde



