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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Wasseralfingen findest du hier .

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Der Wasserrettungsdienst (WRD)

Wohl jeder hat sie bereits einmal gesehen – die Wasserretter der DLRG. An den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich überwachen sie das Geschehen im Wasser, intervenieren, wenn jemand in Not gerät, und übernehmen wichtige Aufgaben. Hier erfährst du, welche Verantwortung unsere Wasserretter tragen, wie auch du zum Lebensretter werden kannst und alles Wissenswerte zum Wasserrettungsdienst der DLRG.

 

Was bedeutet Wasserrettung?

Wasserrettung umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen zur Hilfeleistung bei Notfällen am und im Wasser, sei es bei Bade-, Boots- oder Eisunfällen. Die Rettung von Personen und Tieren erfolgt sowohl an stehenden als auch fließenden Gewässern – auch im Winter bei Eis.

In Deutschland übernimmt in der Regel die DLRG den Wasserrettungsdienst (kurz WRD), wobei auch lokale Hilfsorganisationen teilweise beteiligt sind. Die Einsatzkräfte der jeweiligen Wasserrettungsorganisation kommen an Flüssen, Binnenseen sowie an der Küste der Nord- und Ostsee zum Einsatz.

Welche Aufgaben hat der Wasserrettungsdienst?

Primär hat der Wasserrettungsdienst die Aufgabe, Menschen und Tiere im Notfall vor Gefahren im Wasser zu retten. Die Rettungsschwimmer und Wasserretter überwachen die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern an verschiedenen Einsatzorten und führen Erste-Hilfe-Maßnahmen in unmittelbarer Nähe zum Wasser durch.

Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Maßnahmen gehört auch die Organisation und Koordination von geschulten Einsatzkräften sowie wichtigem Einsatzmaterial zu den Aufgaben des Wasserrettungsdienstes.

 

Die Organisation des Wasserrettungsdienstes

Der Wasserrettungsdienst kann grundsätzlich in Selbstverantwortung, im privaten oder im öffentlichen Auftrag durchgeführt werden.

  • Wasserrettungsdienst in Selbstverantwortung: Wo kein öffentlicher Auftrag besteht, beispielsweise von einer Kommune, und auch keine Privatperson einen Auftrag erteilt hat, übernimmt der Wasserrettungsdienst seine Aufgaben in Selbstverantwortung.
  • Wasserrettungsdienst im öffentlichen Auftrag: An Badegewässern und Binnengewässern überwacht der Wasserrettungsdienst in der Regel im öffentlichen Auftrag, der entweder gesetzlich geregelt oder von Kommunen oder Zweckverbänden erteilt wird.
  • Wasserrettungsdienst im privaten Auftrag: In Schwimmhallen oder Freibädern übernehmen die Einsatzkräfte der Wasserrettungsorganisation die Wachaufgaben in der Regel im privaten Auftrag.

Der Wasserrettungsdienst der DLRG

Die DLRG organisiert und führt den Wasserrettungsdienst eigenständig durch. Dazu gehören Wasserrettungsstationen an Seen und Flüssen im Binnenland sowie an den Küsten, einschließlich der Aufsicht in Schwimmbädern oder des Zentralen Wasserrettungsdienstes Küste (ZWRD-K). Die Überwachung von Gewässern hängt davon ab, ob die örtliche Gliederung diese in Selbstverantwortung übernimmt oder ein privater bzw. öffentlicher Auftrag vorliegt. Daher sind nicht alle Gewässer bewacht!

Qualifizierung für den Wasserrettungsdienst

Da der Wasserrettungsdienst eine Vielzahl von Aufgaben umfasst, bietet die DLRG ihren Mitgliedern zahlreiche Möglichkeiten zur Qualifikation und aktiven Beteiligung. Um als Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst tätig zu werden, ist mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber erforderlich. Die weitere Ausbildung beinhaltet verschiedene Qualifikationen. Die DLRG Ortsgruppe Wasseralfingen ermöglcht dir die Ausbildung zum Wasserretter! 

Wasserretter

Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Zielgruppe
Für interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.

Inhalte

  • Hand- und Trillerpfeifensignale
  • Flaggen- und Sicherheitszeichen
  • Einsatz auf dem Rettungsboot
  • Bestandteile der Tauchergrundausrüstung
  • Gewöhnung an die Umgebung im Freigewässer
  • Rettungsbrett oder Rettungskajak
  • Schwimmen in der Brandung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (Best. Nr. 15401353) muss bei Ausbildungsbeginn vorliegen und darf auch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Sanitätsausbildung A
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Modul - Einsatz an Küstengewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG

Praktische Prüfungsleistungen

  • Theoretische Prüfung
  • Einsatzübung
  • Kombinierte Übung
  • Knoten
  • run - swim - run

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